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Wir brauchen Ihre Hilfe!

ANWESENHEITSFORMULAR COVID-19 − GÄSTE IM GASTSTÄTTENGEWERBE

Formular

Wichtig: Das Formular muss von einer (1) Person pro Tisch/Buchung ausgefüllt werden.
Es ist wichtig, dass Sie dieses Formular korrekt ausfüllen, denn Sie tragen damit zu einer Gesellschaft bei, die frei von Corona ist. Die Angabe Ihrer Telefonnummer oder E-Mail-Adresse ist obligatorisch.
Warum bitten wir Sie darum, dieses Formular auszufüllen?

Der Nationale Sicherheitsrat hat am 23. Juli 2020 beschlossen, dass Gastronomiebetriebe die An­ wesenheit ihrer Gäste aufzeichnen müssen. Dies kommt nicht aus dem Nichts: Die COVID­19­Pandemie wütet erneut mit voller Kraft, sodass dies nur eine der Maßnahmen ist, die ergriffen wurden, um Sie, Ihre Familie, Freunde und die anderen Kunden besser zu schützen. Ihre Gesund heit und die Gesundheit der anderen hat die höchste Priorität!

Was geschieht mit Ihren Daten?

Wir verstehen, dass Sie sich Sorgen um die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten machen. Wir verarbeiten die Daten im Auftrag des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Wir werden Ihre Angaben in einem verschlossenen Umschlag 14 Tage lang aufbewahren und danach unwiderruflich vernichten. Nur im Falle einer festgestellten Ansteckung werden Ihre Daten an die zuständigen staatlichen Behörden weitergegeben. Unter keinen Umständen werden wir Ihre Daten für Marketing­ oder andere Zwecke als die Rückverfolgung im Zusammenhang mit der COVID­19­Pandemie verwenden.

An wen kann ich mich mit Fragen wenden?

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich an die verantwortliche Person des Restaurants, Cafés oder Hotels

Kurz zum Rechtlichen: Auf welcher Grundlage verarbeiten wir Ihre Daten?

Sie haben sicher von der DSGVO gehört: der Datenschutz­Grundverordnung. Dies ist eine strenge europäische Regelung, die dafür sorgt, dass Ihre Privatsphäre besser geschützt wird. Wir verarbeiten Ihre Daten direkt im Auftrag der Regierung und im Einklang mit dem Beschluss des Nationalen Sicherheitsrates gemäß Artikel 6 Buchstabe c („erforderliche Verarbeitung, um die gesetzlichen Verpflichtung zu erfüllen, die dem für die Verarbeitung Ver­ ant wortlichen obliegen”) und Artikel 3 Nummer 10 des Ministeriellen Erlasses vom 24. Juli 2020 zur Änderung des Ministeriellen Erlasses vom 30. Juni 2020 zur Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus COVID­19. Wenn Sie Fragen zu dieser Verarbeitung haben oder wenn Sie eine Anfrage oder Beschwerde einreichen möchten, wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft unter datenschutz@dgov.be.

Vielen Dank !